Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit Sven Martin Photography vereinbarten Verträge. Ihr Vertragspartner für sämtliche Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ist Sven Martin Photography. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen und seinen Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.
  2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Sven MartinPhotography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale elektronische Stehbilder, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
  3. Der Kunde bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
  4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Der Kunde erhält nach Bezahlung des Fotoshootings sämtliche im Shooting entstandenen Bilder in voller Auflösung im JPEG-Format. Zusätzlich erhält der Kunde die im Vertrag vereinbarte Anzahl von bearbeiteten Bilder, inklusive der vereinbarten Anzahl von Bildern auf gedrucktem Papier. Die RAW-Formate der Bilder sind nicht im Preis enthalten. Die RAW-Dateien werden max. 3 Monate nach dem Shooting aufgehoben und danach gelöscht. Eine Bearbeitung nach diesen 3 Monaten kann von Sven Martin Photography nur noch im JPEG-Format vorgenommen werden.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sven Martin Photography nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Sven Martin Photography, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sven Martin Photography auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt davon unberührt.
  3. Im Preis ist eine Anfahrtspauschale bis zu 50 km enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 0,50€ berechnet.
  4. Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss, spätestens nach Abschluss des Shootings fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei einem Betrag ab 200€ wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig. 
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Sven Martin Photography.

Buchungsrücktritt

  1. Sollte ein gebuchter Termin – ganz gleich über welches Medium (z.B. persönlich im Studio, telefonisch, per Email) er gebucht wurde – nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 48 Stunden (Werktage) vorher gegenüber Sven Martin Photography abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Erstattung einer geleisteten Anzahlung wird dem Kunden via Überweisung auf sein Konto erstattet.
  2. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt bzw. erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Shooting, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung und es steht Sven Martin Photography frei, dem Kunden den kompletten Buchungspreis in Rechnung zu stellen.
  3. Ein für ein gebuchtes Shooting einzulösender Gutschein verfällt, wenn das Shooting nicht mindestens 48 Stunden (Werktage) vorher vom Kunden abgesagt wird. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
  4. Bei Buchung eines Outdoor-Paketes übernehmen wir keine Haftung für schlechtes Wetter. Gerne sind wir mit Ihnen zusammen flexibel, lassen das Shooting bei Regen unter überdachten und geschützten Locations stattfinden oder verlagern das Shooting bei schlechtem Wetter auf ein anderen Termin. Das gebuchte Paket ist im Falle von schlechtem Wetter so zu bezahlen, wie es bestellt wurde.

Sachmängelgewährleistung

  1. Sven Martin Photography haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von Sven Martin Photography gelieferte Sachen 12 Monate.
  2. Hat der Kunde Sven Martin Photography keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sven Martin Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Eventuelle Reklamationen haben zu erfolgen bevor der Kunde die entstandenen Dateien aus dem Shooting bekommen hat – ganz gleich ob per CD, DVD, Download-Link oder eigens mitgebrachten USB-Stick.

Haftung

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sven Martin Photography, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sven Martin Photography nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Mit dem Erwerb von Lichtbildern und den dazugehörigen elektronischen Dateien überträgt Sven Martin Photography jeweils das räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrecht zur privaten Nutzung. Die Lichtbilder dürfen nicht vervielfältigt und veröffentlicht werden (außer im Rahmen einer Bewerbung). Möchte der Kunde sämtliche Nutzungsrechte für eine kommerzielle Verwendung erhalten, muss er die Rechte am Bild dazu kaufen und es bedarf der Zustimmung von Sven Martin Photography.
  3. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Sven Martin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sven Martin Photography zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei Sven Martin Photography. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform und sind zu richten an: Sven Martin, Straße 56 Nr.10 in 13129 Berlin oder per E-Mail an info@photo-sven.com

 

Stand: März 2021